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Atemwegsinfekte: So schützen wir Sie in der Praxis

KI-generiertes Symbolbild, keine Aufnahme aus unserer Praxis.

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Gesundheit

Atemwegsinfekte: So schützen wir Sie in der Praxis

22. Oktober 2026

Redaktion & KI

Bei Infektzeichen gilt in unserer Praxis FFP2-Maskenpflicht. Auch ohne Beschwerden können Sie eine Maske zum Eigenschutz tragen. Was Sie bei Ihrem Besuch beachten sollten und wann ärztlicher Rat wichtig ist.

Husten, Schnupfen und Halsschmerzen gehören für viele Menschen zur kühleren Jahreszeit. Hinter ähnlichen Beschwerden können unterschiedliche Atemwegsinfektionen stecken, etwa eine Erkältung, Grippe oder COVID-19. Allein an den Symptomen lässt sich der Erreger nicht sicher erkennen.

In unserer Hausarztpraxis begegnen sich Menschen mit sehr unterschiedlichen gesundheitlichen Voraussetzungen. Mit einem einfachen Hinweis möchten wir dazu beitragen, Patientinnen und Patienten sowie unser Team zu schützen.

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Unser Maskenhinweis für Ihren Praxisbesuch

Bei Anzeichen einer Atemwegsinfektion gilt in unserer Praxis FFP2-Maskenpflicht. Bitte setzen Sie die Maske bereits vor dem Betreten auf. Auch ohne Beschwerden können Sie zum Eigenschutz eine FFP2-Maske tragen. Vielen Dank für Ihre Rücksichtnahme.

Welche Beschwerden sind gemeint?

Gemeint sind insbesondere neu aufgetretener Husten, Schnupfen, Halsschmerzen oder Fieber im Rahmen eines möglichen Atemwegsinfekts. Dafür muss noch keine Diagnose oder ein positives Testergebnis vorliegen. Auch ein negativer Corona-Schnelltest schließt eine Infektion nicht sicher aus. Unser Maskenhinweis gilt deshalb bei Infektzeichen unabhängig vom Testergebnis.

Wenn Sie aus medizinischen Gründen keine Maske tragen können oder unsicher sind, melden Sie sich bitte möglichst vor Ihrem Besuch telefonisch. Wir besprechen mit Ihnen, wie Ihre Versorgung organisiert werden kann.

Warum wir um eine FFP2-Maske bitten

Atemwegserreger können unter anderem über die Luft weitergegeben werden. Eine gut sitzende Maske kann das Übertragungsrisiko verringern. Sie ist ein zusätzlicher Schutz, bietet aber keine vollständige Sicherheit. Besonders wichtig ist Rücksicht auf ältere Menschen, Personen mit bestimmten Vorerkrankungen oder geschwächtem Immunsystem.

Für Ihren Besuch bitten wir um eine FFP2-Maske ohne Ausatemventil. Sie sollte Mund und Nase vollständig bedecken und an den Rändern möglichst dicht anliegen. Beachten Sie die Hinweise des Herstellers; eine feuchte, verschmutzte oder beschädigte Maske sollte ersetzt werden. Zum Eigenschutz ist das Tragen auch ohne Beschwerden selbstverständlich möglich.

Die Maskenpflicht bei Infektzeichen ist eine Regel unserer Praxis. Sie ist nicht als Aussage über eine allgemeine gesetzliche Maskenpflicht zu verstehen. Medizinischer Hintergrund: RKI: Masken zur Infektionsprävention.

Was Sie bei einem Infekt außerdem tun können

  • Zu Hause bleiben: Wenn möglich, drei bis fünf Tage und bis sich Ihre Beschwerden deutlich gebessert haben. Eine notwendige ärztliche Abklärung sollten Sie deshalb nicht aufschieben.
  • Kontakte reduzieren: Meiden Sie insbesondere engen Kontakt zu Menschen mit erhöhtem Risiko für einen schweren Verlauf.
  • Husten- und Niesregeln beachten: Nutzen Sie ein Taschentuch oder die Armbeuge und wenden Sie sich dabei von anderen ab.
  • Hände waschen und lüften: Regelmäßiges Händewaschen und Stoßlüften ergänzen den Infektionsschutz.

Weitere Hinweise: Infektionsschutz.de: Atemwegsinfektionen.

Wann sollten Sie sich bei uns melden?

Holen Sie ärztlichen Rat ein, wenn Sie sich deutlich krank fühlen, hohes Fieber haben oder die Beschwerden nach wenigen Tagen nicht besser werden beziehungsweise zunehmen. Menschen mit erhöhtem Risiko für einen schweren Verlauf sollten sich frühzeitig melden. Ob eine Untersuchung, ein Test oder eine gezielte Behandlung sinnvoll ist, entscheiden wir anhand Ihrer persönlichen Situation.

Bitte informieren Sie uns bei Atemwegsbeschwerden möglichst vorab unter 03301 530654. So können wir das weitere Vorgehen mit Ihnen abstimmen. Informationen zur Sprechstunde finden Sie auf unserer Praxisseite.

Auch Ihren Impfschutz können wir gemeinsam prüfen. Welche Impfungen für Sie empfohlen sind, richtet sich nach den aktuellen STIKO-Empfehlungen und Ihrem persönlichen Risiko. Einen Überblick finden Sie in unserem Beitrag Impfungen im Erwachsenenalter. Hintergrund: RKI: Fragen und Antworten zu Atemwegserkrankungen.

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Bei schweren Beschwerden nicht abwarten

Bei schwerer Atemnot, starken Brustschmerzen oder Bewusstlosigkeit rufen Sie sofort 112. Außerhalb unserer Sprechzeiten hilft bei dringenden, nicht lebensbedrohlichen Beschwerden, die nicht bis zur nächsten Sprechstunde warten können, der ärztliche Bereitschaftsdienst unter 116117.

Welche Nummer wann hilft, erläutert der Patientenservice 116117.

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Hinweis

Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle ärztliche Beratung, Untersuchung oder Behandlung. Beschwerden können unterschiedliche Ursachen haben. Bitte wenden Sie sich bei Fragen oder Unsicherheit an Ihren Hausarzt oder Ihre Hausärztin.

Sie sind unsicher, wie Sie sich vor Ihrem Praxisbesuch verhalten sollen? Rufen Sie uns an. Wir besprechen mit Ihnen die nächsten Schritte. Vielen Dank, dass Sie auf sich und andere achten.

Informationsstand: 22. Oktober 2026. Titelbild: KI-generiertes Symbolbild einer FFP2-Maske mit Taschentüchern; keine Aufnahme aus unserer Praxis.

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