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Reisemedizinische Beratung – was Ihre Praxis für Sie tun kann
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Ratgeber

Reisemedizinische Beratung – was Ihre Praxis für Sie tun kann

9. März 2026

Fernreise geplant? Wir erklären, was zur Reisemedizin gehört, was die Krankenkasse übernimmt – und was nicht.

Ein Urlaub in der Türkei oder Spanien ist medizinisch meist unproblematisch. Aber wer nach Südostasien, Afrika, Mittel- oder Südamerika reist, sollte rechtzeitig zur Reiseberatung kommen – idealerweise sechs bis acht Wochen vor Abreise, damit Impfungen genug Zeit haben zu wirken.

Was gehört zur Reiseberatung?

In der Reiseberatung schauen wir gemeinsam auf Ihr Reiseziel, Ihre Reisedauer, geplante Aktivitäten (Rucksackreise vs. Strandurlaub) und Ihren bestehenden Impfschutz. Daraus ergibt sich, welche Maßnahmen sinnvoll sind:

  • Reiseimpfungen – zum Beispiel Hepatitis A und B, Typhus, Gelbfieber, Tollwut, Japanische Enzephalitis oder Meningokokken, je nach Zielgebiet
  • Malariaprophylaxe – Tabletten, die vor und während der Reise eingenommen werden
  • Reiseapotheke – Empfehlungen für Medikamente gegen Durchfall, Schmerzen, allergische Reaktionen
  • Verhaltenstipps – Mückenschutz, Sonnenschutz, Trinkwasser, Lebensmittelhygiene

Was übernimmt die Krankenkasse – und was nicht?

GKV übernimmt (ganz oder teilweise):

Standardimpfungen gemäß Ständige Impfkommission (z. B. Tetanus, Diphtherie, Masern; je nach Alter und Impfstatus)

  • Reiseimpfungen als freiwillige Satzungsleistung (je nach Krankenkasse) z. B. Hepatitis A, Typhus, Tollwut → häufig vollständige oder anteilige Erstattung nach Einreichen der Rechnung
  • Ärztliche Beratung bei medizinischer Indikation (z. B. Impfberatung im Rahmen der Versorgung) → reine Reiseberatung kann im Einzelfall nicht übernommen werden
  • Malariaprophylaxe (Medikamente) teilweise Erstattung durch einzelne Krankenkassen (auch bei privaten Reisen möglich, abhängig von der Kasse)
  • Selbst zahlen:

    • Reiseimpfungen, wenn keine Erstattung durch die Krankenkasse erfolgt
      → oft zunächst privat zu zahlen, ggf. nachträgliche (Teil-)Erstattung möglich
    • Gelbfieber-Impfung
      (vorgeschrieben für bestimmte Länder; Durchführung nur in zugelassenen Impfstellen)
      → Erstattung je nach Krankenkasse möglich
    • Malariaprophylaxe, wenn keine oder nur teilweise Erstattung erfolgt
    • Reiseberatung ohne medizinische Indikation
      (häufig als individuelle Gesundheitsleistung – IGeL)
    • Reiseapotheke

    Tipp

    Manche privaten Zusatzversicherungen und einige gesetzliche Krankenkassen übernehmen Reiseimpfungen freiwillig – lohnt sich nachzufragen, bevor Sie den Termin machen.

    ℹ️

    Hinweis

    Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle medizinische Reiseberatung. Reiseziele, Impfstoffe und Empfehlungen ändern sich – sprechen Sie Ihren Hausarzt oder Ihre Hausärztin vor jeder Reise persönlich an.

    Reise geplant? Kommen Sie rechtzeitig zu uns in die Praxis Germendorf – je früher, desto besser. Bei Reiseimpfungen gilt: mindestens sechs Wochen vor Abflug einplanen.

    Photo by Mesut Kaya on Unsplash
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